Allgemeine Resise- und Kursbedingungen

1.  GENERELLES

1.1  Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Reise- und Kursbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Andreas Skrypzak für die Reisearrangements sowie Fotokurse und -workshops oder andere, in eigenem Namen angebotene Leistungen.

1.2  Vermittelte Leistungen
Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die speziellen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden dem Teilnehmer durch eine andere Buchungsstelle Reise-arrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Andreas Skrypzak nicht Vertragspartei und der Teilnehmer kann sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.

Andreas Skrypzak ist kein Reiseveranstalter, vielmehr wird den Teilnehmern bei der Organisation der Unterkünfte, dem Transport (private Fahrgemeinschaft) zu den Fotospots und nach vorheriger Absprache ggf. die Flüge vom Heimatflughafen von Andreas Skrypzak.

1.3  Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Andreas Skrypzak kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, über www.photo-factory11.de,  per E-Mail oder persönlich erfolgten Anmeldung resp. Buchung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für den Teilnehmer und Andres Skrypzak wirksam.

Meldet der Teilnehmer weitere Personen an, so steht er für deren Verpflichtungen wie für seine eigenen ein. Dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.

1.4  Vertragsinhalt und Sonderwünsche
Die Leistungspflichten von Andreas Skrypzak ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vorneherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.

Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetter-bedingungen usw. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben.

Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Andreas Skrypzak vorbehaltlos bestätigt worden sind.

1.5  Ausschreibungen, Internetseite usw.
Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben.

 

2.  PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1  Preise
Die Preise für die Reisearrangements, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Andreas Skrypzak ersichtlich (in EUR). Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise werden separat aufgelistet, falls angeboten. Preisänderungen siehe Ziff. 5.

2.2  Anzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten, sofern nicht anderes in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt ist. Bei Frühbuchungs- oder anderen Rabatten gelten die spezielle Bedingungen gemäss den betreffenden Ausschreibungsunterlagen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Andreas Skrypzak, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen.

Bei Fotoworkshops und Fotokursen ohne Übernachtungen ist der ganze Preis bei Buchung zu bezahlen.

2.3  Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Preis bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen hat bis spätestens 90 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Andreas Skrypzak, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen.

2.4  Kurzfristige Buchung

Sollte der Teilnehmer die Fotoreise oder den Fotoworkshop/-kurs weniger als 90 Tage vor Reise-beginn buchen, so ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

2.5  Buchungsgebühren
Erfolgt die Buchung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, so können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und anfällige Gebühren können in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erhoben werden können.

 

3.  TEILNAHMEBEDINGUNGEN

3.1  Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden dem Teilnehmer die Reiseunterlagen mit den Teilnahmebedingungen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages spätestens ca. 7–14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

3.2  Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
Bei einigen Reisen, Fotoworkshops und Fotokursen bestehen besondere Teilnahmebedingungen. Diese sind aus der jeweiligen Reiseausschreibung ersichtlich. Indem sich der Teilnehmer für die betreffende Reise, Fotoworkshop oder Fotokurs anmelden, bestätigt er die Erfüllung dieser Bedingungen. Je nach Reisetyp, Fotoworkshop oder Fotokurs hat der Teilnehmer bestimmte Mitwirkungspflichten. Insbesondere hat er sich an die Weisungen der Reiseleitung und des Fotografen zu halten. Hinweise auf ein korrektes Verhalten können auch in den Reiseunterlagen enthalten sein. Bei Gruppenreisen wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie sich in die Gruppe
einfügen.

 

4.  ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG DER ANMELDUNG

4.1  Allgemeines
Wenn der Teilnehmer eine Reise, einen Fotokurs oder einen Workshop absagt resp. annulliert oder eine Änderung / Umbuchung der Buchung wünscht, muss dies Andreas Skrypzak frühzeitig mit Begründung mitgeteilt werden. Die bereits erhaltenen Dokumente sind Andreas Skrypzak oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurück zu geben.

Annullation, Änderungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie Andreas Skrypzak schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Andreas Skrypzak. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
 
Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung zusätzliche Kosten, werden diese zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

4.2  Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 4.3 und 4.4) kann Andreas Skrypzak für Annullierung, Änderung oder Umbuchung der Reise eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100.-- pro Person, jedoch maximal EUR 200.-- pro Fall  erheben. Diese Bearbeitungsgebühr ist möglicherweise nicht durch eine allenfalls bestehende Reisekostenversicherung gedeckt.

Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 4.3. und 4.4.
 
4.3  Annullierungskosten Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen
Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung vor Reisebeginn gilt folgendes:

Bei Annulllierung bis 91 Tage vor Reisebeginn, wird die Anzahlung von 30%, bzw. die bis dann schon getätigte Restzahlung in Form eines Gutscheins für andere Veranstaltungen von Andreas Skrypzak erstattet, Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 91 Tage vor Reisebeginn, so verfällt der Gesamtpreis zugunsten von Andreas Skrypzak wie folgt:

  • 90 – 50 Tage: zu 50%

  • 49 – 20 Tage: zu 80%

  • 21 – 0 Tage:   zu 100%

  • Bei Nichterscheinen: zu 100%

Ausnahmen: Bei Spezialreisen oder Arrangements mit Spezialtarifen, z.B. bei Reisen über Weihnachten / Neujahr, auf Linienflügen, usw. können andere Annullierungsbedingungen bestehen. Diese finden sich in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

4.4  Annullierungskosten Fotoworkshops und -kurse ohne Übernachtungen

Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung gilt folgendes:

Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung bis 31 Tage vor Beginn, wird der Gesamtpreis in Form eines Gutscheins für andere Veranstaltungen von Andreas Skrypzak erstattet.

Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 31 Tage vor Beginn, so verfällt der Gesamtpreis zugunsten von Andreas Skrypzak wie folgt:

  • 31 – 14 Tage: zu 50%

  • 13 – 7 Tage:   zu 70%

  •   6 – 0 Tage:     zu 100%

  • Bei Nichterscheinen: zu 100%

 

5.  PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN 

5.1  Programmänderungen vor Vertragsabschluss
Andreas Skrypzak behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschriebe und Preise vor der Buchung zu ändern. In diesen Fällen informiert Andreas Skrypzak den Teilnehmer vor Vertragsabschluss.

5.2  Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (inkl. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (MwSt.)

Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können diese an den Teilnehmer weiter verrechnet werden. Andreas Skrypzak informiert bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Arrangementpreises beträgt, stehen dem Teilnehmer die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3  Programmänderungen vor Reisebeginn
Andreas Skrypzak behält sich im Interesse der Teilnehmer das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte, wesentliche Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Flüge) zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände es erfordern. Andreas Skrypzak bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und  informiert  schnell möglichst über solche Änderungen und anfällige Auswirkungen auf den Preis.

Andreas Skrypzak behält sich ferner das Recht vor, einen namentlich genannten Fotografen oder Reiseleiter durch einen anderen Fotografen oder Reiseleiter zu ersetzen, sollte Andreas Skrypzak aus ausserordentlichen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall, Todesfällen, eine Reise oder einen Workshop nicht selbst durchführen können. Eine solche Änderung begründet keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt und / oder Rückerstattung des Preises.

5.4  Preisänderungen vor Reisebeginn
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung (Ziff. 5.3, Abs. 1) zu einer bedeutenden Vertragsänderung und beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Arrangementspreises, besteht das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Preis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die entsprechende Meldung an Andreas Skrypzak muss innerhalb dieser Frist schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) erfolgen, ansonsten wird von Zustimmung zur Programm- und / oder Preisänderung ausgegangen wird.

 

6.  REISEABSAGE

6.1  Gründe, die beim Teilnehmer liegen
Andreas Skrypzak ist berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn ein Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten der Voegelin Fotografie nicht von dritter Seite belastet werden (wie z.B. Reservierungskosten). Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4 und weitere anfällige Schadenersatzforderungen seitens von Andreas Skrypzak.

6.2  Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Andreas Skrypzak angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die sich bei der jeweiligen Ausschreibung findet. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Voegelin Fotografie die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.

6.3  Höhere Gewalt, Streiks
Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, usw. kann eine Absage der Reise durch Andreas Skrypzak aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen.

6.4  Andere wichtige Gründe
Andreas Skrypzak ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen, wichtigen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.

 

7.  PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE 

Andreas Skrypzak behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Bedingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.

 

8.  DER TEILNEHMER TRITT DIE REISE AN, BEENDET SIE ABER NICHT

Sollte der Teilnehmer aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Anfällig nicht bezogene Leistungen werden rückerstattet, soweit sie Andreas Skrypzak von dritter Seite nicht belastet werden. Anällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

9.  BEANSTANDUNGEN WÄHREND ODER NACH DER REISE

9.1  Mängelrüge

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Teilnehmer einen Schaden, so ist er berechtigt und verpflichtet, Andreas Skrypzak bzw. der Reisebegleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

9.2  Abhilfe

Andreas Skrypzak bzw. die Reisebegleitung wird bemüht sein, während der Reise in angemessenen Frist Abhilfe zu leisten, soweit dies zumutbar ist. Wird in dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, kann sich der Teilnehmer die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reisebegleitung schriftlich bestätigen lassen.

Die Reisebegleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beanstandungen festzuhalten. Sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf Andreas Skrypzak die Abhilfe verweigern. Anfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers. Auch im Falle von höherer Gewalt darf Andreas Skrypzak die Abhilfe verweigern und anfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

9.3  Geltendmachung von Forderungen gegenüber Andreas Skrypzak
Sofern Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber Andreas Skrypzak geltend gemacht werden sollen, sind Beanstandungen spätestens innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich zu unterbreiten, unter Beilage anfälliger Beweismittel.  

 

10.  HAFTUNG DES TEILNEHMERS UND VON ANDREAS SKRYPZAK 

10.1  Allgemeines
Die Reise erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Teilnehmers. Dieses Risiko umfasst auch dessen Ausrüstung sowie Wertgegenstände.

Andreas Skrypzak haftet nur dann aus Vertragsverletzung (d.h. Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung), wenn sie ein Verschulden trifft. Dies ist beispielsweise nicht der Fall bei einvernehmlicher Programmänderung durch die Teilnehmer, Abbruch oder Änderung zufolge Unfall, Krankheit, Pandemie und andere, nicht vorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, wetterbedingte Umstände, Zufall oder Drittverschulden.

10.2  Haftungserklärung
Der Teilnehmer unterzeichnet bei Reisebeginn eine entsprechende, ihm auszuhändigende Haftungserklärung.

10.3  Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Andreas Skrypzak auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

10.4  Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers, ob er an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf eigenes Risiko und eigene Kosten teilnimmt. Andreas Skrypzak kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die direkt an Ort gebucht werden, keine Haftung übernehmen. Für von Andreas Skrypzak veranstaltete Ausflüge gelten hingegen die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.  

 

11.  EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 

In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden sich die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften.

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, ist der Teilnehmer hiefür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und der Teilnehmer muss die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie das Vorhandensein aller erforderlicher Dokumente vor Reisebeginn verant-wortlich.

Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines medizinischen Fachinstitutes und / oder des Hausarztes einholt. Falls notwendig, sind vorgängig die notwendigen Impfungen vorzunehmen und die entsprechenden Atteste beizubringen (z.B. Covid-19).

Andreas Skrypzak macht darauf aufmerksam, dass der Teilnehmer bei einer anfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hat. Gleichfalls weist Andreas Skrypzak ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.

 

12.  DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

VAndreas Skrypzak  ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten sehr wichtig. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten lediglich zu diesem Zweck und / oder zur Bearbeitung durch Voegelin Fotografie auch ins Ausland (insbesondere an die Reisedestinationen) weitergeleitet werden.

Des Weiteren kann Andreas Skrypzak dem Teilnehmer Angebote und Informationen zukommen lassen, die für ihn persönlich interessant sind. Dieser kann Andreas Skrypzak jedoch jederzeit mitteilen, dass er solches nicht mehr wünscht.

Der Teilnehmer kann zudem sein Einverständnis dazu geben, dass im Einzelfall sein Name und / oder Bild in den Publikationen von Andreas Skrypzak auf den sozialen Medien – im Zusammenhang mit besonderen Erlebnissen oder Fotos – genannt werden darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.  

 

13. VERSICHERUNGEN

Die für die Veranstaltungen von Andreas Skrypzak notwendigen persönlichen Versicherungen sind Sache des Teilnehmers.

Eine Reiserücktrittversicherung ist in den Arrangements nicht eingeschlossen. Sie ist Sache des Teilnehmers und wird empfohlen.

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen die Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Krankenhaus-, Rettungskosten usw. entstehen. Andreas Skrypzak empfiehlt den Teilnehmern deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung.

Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Krankenhausaufenthalt und /  oder die Rückreisekosten ins Heimatland oder in ein anderes Land übernimmt, sollte bei allen Reisen abgeschlossen werden.

 

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und Andreas Skrypzak ist deutsches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Leverkusen.


Organisation und Durchführung:
Andreas Skrypzak (Photo Factory 11)
Berzeliusstraße 21
D-51373 Leverkusen
Tel: 0151-21217967
Email: info@photo-factory11.de

(Version September 2025

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